Azubi – vom ersten Tag an abgesichert

Datum: 13.07.2026

Als Azubi erhält man bereits viele Leistungen mit der Deutschen Rentenversicherung. Ob Präventionsuntersuchungen oder Reha-Behandlungen – Berufseinsteigende sind gut geschützt.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit müssen normalerweise fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, damit man die Erwerbsminderungsrente erhält. Berufseinsteigende haben jedoch auch ohne fünf Jahre Wartezeit Anspruch darauf, solange sie mindestens einen Beitrag in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Somit sind auch junge Auszubildende vor einer Erwerbsunfähigkeit abgesichert.  

Wenn ein anderer Grund, wie beispielsweise eine nicht beruflich bedingte Krankheit, vorliegt, der zur vollen Erwerbsminderung führt, tritt eine andere Regelung ein: Die fünf verpflichtenden Wartejahre sind auch hier schon erfüllt, sollte die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende der Schulzeit oder einer Ausbildung eingetreten sein. Zudem müssen innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens für ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Die Erwerbsminderungsrente setzt sich allgemein aus den bisher eingezahlten Beiträgen und der Zurechnungszeit zusammen.