Finanzen und Reformen im Mittelpunkt
Datum: 16.07.2026
Für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) sind die anstehenden Reformen im Gesundheits- und Sozialbereich in mehrfacher Hinsicht bedeutsam, vereint sie als Verbund unter ihrem Dach gleich drei tangierte Bereiche: die Rentenversicherung DRV KBS, die Krankenkasse KNAPPSCHAFT und die Minijob-Zentrale. Auch die Vertreterversammlung diskutierte in ihrer Sitzung am 15. Juli 2026 die aktuellen politischen Entwicklungen.
"Wir verfolgen die Debatten in Berlin intensiv. Als DRV KBS sehen wir es als unsere Verpflichtung, anstehende Veränderungen aktiv und konstruktiv zu begleiten. Wir stehen bereit, unser Fachwissen einzubringen und im Dialog Lösungen für unsere Versicherten zu entwickeln, die Nachhaltigkeit und Solidarität verbinden“, betont Maike Matthiessen, Vorsitzende der Vertreterversammlung.
In der Vertreterversammlung stand auch das Tagesgeschäft auf dem Programm. Neben Bestellungen und Amtsentbindungen in den Gremien der KBS und den Geschäftsberichten der verschiedenen Verbundbereiche lag der Schwerpunkt der Beratungen auf den Finanzen.
Die Vertreterversammlung befasste sich sowohl mit dem Rechnungsabschluss für das Jahr 2025, der aktuellen Lage als auch mit der Finanzperspektive für das Jahr 2026.
Die KNAPPSCHAFT konnte in 2025 ihre Mindestrücklage auffüllen und den Zusatzbeitrag für 2026 auf 4,3 Prozent absenken. Wie allgemein in der GKV steigen in der KNAPPSCHAFT weiterhin die Ausgaben deutlich stärker als die Einnahmen. Insgesamt betrugen die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung 11,1 Mrd. Euro.
Für die Alterssicherung betrugen die Leistungen der DRV KBS im Jahr 2025 insgesamt 33,0 Milliarden Euro. Im Jahr 2026 erwartet die Rentenversicherung eine Rentenerhöhung in Höhe von 4,24 Prozent.
Mit großer Freude blickt die Vertreterversammlung auf die bei der DRV KBS angesiedelte Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Sie feiert in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen.
Mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gibt es erstmals in Deutschland eine zentrale Stelle, die das bestehende Wissen zur Barrierefreiheit systematisch sammelt, aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Mit ihrem Wissen berät die Bundesfachstelle in erster Linie diejenigen, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und anderen Rechtsvorschriften des Bundes zur Barrierefreiheit verpflichtet sind. Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2025 vollständig in Kraft getreten ist, berät die Fachstelle auch Kleinstunternehmen.