Zuständig
Jeder gesetzliche Rentenversicherungsträger ist Verbindungsstelle zu einem Land oder mehreren Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Wir, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland sind als Verbindungsstelle Ansprechpartner für die Versicherten, die auch in
- Belgien,
- Chile,
- Israel,
- Spanien oder
- Uruguay
Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder dort wohnen. Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) gezahlt, ist diese Ihr Ansprechpartner und zuständige Verbindungsstelle. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt haben, ist sie Ihr richtiger Ansprechpartner und zuständige Verbindungsstelle.
Ansprechpartner
Wir sind Ihre Ansprechstelle,
- wenn Sie als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise ausländischer Staatsangehöriger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
- wenn Sie als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und auch ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
- wenn Sie im Ausland wohnen.
- wenn Sie deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutscher Staatsangehöriger sind und ausländische Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
Unsere Aufgaben
- Wir bearbeiten Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung.
- Wir bearbeiten Ihren Antrag auf Beitragserstattung aus der deutschen Rentenversicherung.
- Wir leiten Ihren Antrag auf eine ausländische Rente an den ausländischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Wir zahlen die deutsche Rente ins Ausland, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben.
- Wir schicken Ihnen auf Wunsch eine Rentenauskunft.