„Zum wiederholten Male ist die aktuelle finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenvericherung deutlich besser als noch im Jahr zuvor angenommen“, berichtete die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Dr. Sabine Graf, bei ihren Ausführungen zur Finanzlage. Und das sei so trotz der mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz verbundenen zusätzlichen Ausgaben in den Jahren 2015 und 2016.
Graf sprach vor der 30-köpfigen Vertreterversammlung des Düsseldorfer Rentenversicherers, die am Freitag (2. Juni) in Velen tagte.
Mit Blick auf die Zukunft erklärte sie, dass trotz umfangreicher Leistungsausweitungen der großen Koalition der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung voraussichtlich bis zum Jahr 2021 stabil bei 18,7 Prozent verbleiben könne. Außderdem erklärte die Vorstandsvorsitzende, dass die Deutsche Rentenversicherung Rheinland die Angleichung der Rechengrößen für Ost und West begrüße: „Bis zum Jahr 2025 soll die Renteneinheit vollendet sein. Sie ist fast 27 Jahre nach der Vereinigung Deutschlands ein Zeichen dafür, dass die Vereinigung auch in der gesetzlichen Rentenversicherung weitestgehend vollendet ist.“
Im Anschluss berichtete Heinz Krumnack, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, über weitere Entwicklungen beim Düsseldorfer Rentenversicherungsträger. Er kam zunächst auf die sechs eigenen Rehabilitationskliniken zu sprechen, die sich weiterhin wirtschaftlich positiv entwickelt hätten: „Unsere eigenen Kliniken erzielen auch bei der für uns so wichtigen Patientenzufriedenheit Bestnoten“. Zudem könnten die eigenen Kliniken bei den maßgeblichen bundesweiten Erhebungen zu den Therapieleistungen, Rehatherapiestandards und Entlassungsberichten überdurchschnittliche Ergebnisse vorweisen, so Krumnack.
Zum Thema Flexirentengesetz stellte der Vorsitzende der Geschäftsführung fest, dass es einen regen Informationsbedarf der Kunden dazu gäbe: 7.600 Beratungsgesräche zur Flexirente seien allein bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland von Januar bis April geführt worden. Eine Prognose über die tatsächliche Inanspruchnahme sei jedoch noch nicht möglich, da die Änderungen zum Hinzuverdienst erst zum 1. Juli in Kraft träten. Heinz Krumnack führte dazu außerdem aus: „Im Vorfeld der Änderungen zum Hinzuverdienst wurden Anfang des Jahres alle rund 4.500 Teilrentenbezieher der Deutschen Rentenversicherung Rheinland bereits angeschrieben und über die Rechtsänderung informiert“.