Wer noch für das Jahr 2017 freiwillige Rentenbeiträge zahlen möchte, hat dafür bis zum 3. April Zeit. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.
Die Frist für freiwillige Beiträge endet grundsätzlich am 31. März des Folgejahres, für das die Beiträge gelten sollen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Da der 31. März in diesem Jahr auf Karsamstag fällt, verlängert sich die Frist bis zum ersten Werktag nach Ostern, also bis zum 3. April.
Die Beiträge können beispielsweise wichtig sein, um den Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Aber auch wegen der positiven Rendite lohnt es sich, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Bei der Beitragshöhe können Versicherte zwischen dem monatlichen Mindestbei-trag von 84,15 Euro bis zum Höchstbeitrag (2017) von 1.187,45 Euro frei wählen. Wichtig ist, bei der Überweisung die Versicherungsnummer, Vor- und Familien-name sowie den Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gelten sollen.
Weitere Auskünfte gibt es bei den Service-Zentren der Deutschen Rentenversi-cherung Rheinland, den Versichertenältesten und am kostenfreien Bürgertelefon unter 0800 100048 013.