Düsseldorf. Wenn das Rentenalter erreicht ist, kommt die Rente nicht automatisch: Sie wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt – so will es das Gesetz. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland empfiehlt, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.
Um alles vollständig berücksichtigen zu können, ist die Rentenversicherung auf die Mithilfe ihrer Kundinnen und Kunden angewiesen. Alle Angaben aus dem Antrag fließen in den Rentenbescheid ein.
Wichtig: Wer bereits eine Rente erhält und eventuell ab 2021 Anspruch auf Grundrente hat, muss nichts unternehmen: Denn die Rentenversicherung prüft für alle Rentenbezieher, ob ein Anspruch besteht und zahlt den Grundrentenzuschlag automatisch.
Wo und wie stelle ich den Rentenantrag?
Betroffene können ihren Antrag online ganz einfach selbst ausfüllen. Das geht auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de über den Button "Online-Dienste".
Wer bei der Antragstellung Hilfe benötigt, vereinbart vorher telefonisch einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 13.
Generell sind für den Antrag neben der Rentenversicherungsnummer notwendig: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Steueridentifikationsnummer sowie die Bankverbindung (IBAN).
Unter Umständen benötigt die Rentenversicherung weitere Unterlagen, wenn das Rentenkonto noch nicht vollständig geklärt ist.
Anmerkung für die Redaktion: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,33 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.