Deutsche Rentenversicherung

Achtung Schulabgänger

Ausbildungssuche zählt für die Rente

Datum: 22.06.2022

In diesen Tagen beenden wieder viele junge Menschen ihre schulische Laufbahn. Aber nicht alle finden sofort einen Ausbildungsplatz. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist darauf hin, dass sich auch in diesem Fall eine rentenrechtliche Lücke im Versicherungsverlauf vermeiden lässt. Denn wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen. Viele wissen nicht, dass die Suche nach einem beruflichen Ausbildungsverhältnis als sogenannte Anrechnungszeit für die Rente zählt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Weitere Auskünfte gibt es am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800.