Deutsche Rentenversicherung

Ferienjobs

So bleiben sie frei von Sozialabgaben

Datum: 29.06.2022

Viele Schülerinnen und Schüler sowie Studierende nutzen ihre Ferien, um durch einen Ferienjob die Kasse aufzubessern. Damit ihr Verdienst ganz in der eigenen Geldbörse landet und keine Sozialabgaben fällig werden, gilt es zu beachten: Der Job muss von Beginn an auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet sein. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Rheinland aufmerksam.

Auch wer innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Ferienjobs ausübt, darf die Grenze von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen zusammengerechnet nicht überschreiten, um brutto für netto zu kassieren.
Die in den letzten beiden Jahren aufgrund der Corona-Pandemie erhöhte Zeitgrenze ist damit in diesem Jahr wieder aufgehoben.

Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder am kostenlosen Servicetelefonunter 0800 1000 4800.