Wenn das Rentenalter erreicht ist, kommt die Rente nicht automatisch: Sie wird grundsätzlich nur auf Antrag gezahlt – so will es das Gesetz. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland rät, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.
Damit die Fachleute alle wichtigen Zeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigen können, sind sie auf die Mithilfe ihrer Kundinnen und Kunden angewiesen. Denn alle Angaben aus dem Rentenantrag fließen in den Rentenbescheid mit ein.
Wichtig: Bevor ein Antrag gestellt wird, sollte das Rentenkonto lückenlos sein.
Wie und wo den Rentenantrag stellen?
Betroffene können ihren Antrag online ganz einfach selbst ausfüllen. Das geht auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de über den Button "Online-Dienste".
Wer bei der Antragstellung Hilfe benötigt, vereinbart telefonisch einen Termin unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 13 in einem Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Diese Unterlagen sind für den Antrag notwendig: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Steueridentifikationsnummer sowie die Bankverbindung (IBAN).
Bei Lücken im Rentenkonto können weitere Unterlagen dazukommen.
Die Faustregel lautet also: Rente gibt es nur auf Antrag. Da es sich bei der sogenannten Grundrente nur um einen Zuschlag zu einer bestehenden Rente handelt, ist hierfür kein Antrag nötig. Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, prüft die Rentenversicherung automatisch und zahlt dann den Grundrentenzuschlag.