Zum Jahreswechsel ändern sich etliche Werte der gesetzlichen Rentenversicherung. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 7.300 Euro (bisher 7.050 Euro) monatlich beziehungsweise auf jährlich 87.600 Euro (bisher 84.600 Euro). Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge.
Der Beitragssatz der Rentenversicherung beträgt im kommenden Jahr weiterhin 18,6 Prozent.
Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten
Für das Kalenderjahr 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigem Altersrentenbezug voraussichtlich komplett entfallen.
Freiwillige Versicherung
Wer im kommenden Jahr freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 96,72 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro im Monat wählen.
Versicherungspflicht für Selbstständige
Für versicherungspflichtige Selbstständige beträgt der Regelbeitrag ab 2023 monatlich 631,47 Euro.
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2023 weiterhin 14,6 Prozent.
Der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose bleibt bei 0,35 Prozent. Damit bleibt auch für Beitragszahler ohne Kinder ab 2023 der Pflegeversicherungsbeitrag bei 3,4 Prozent.
Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag bleibt der Beitrag ab dem 1.1.2023 weiterhin bei 3,05 Prozent. Den Beitragszuschlag trägt der Arbeitnehmer allein.