Ihre Versicherten umfassend zu beraten und transparent über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren, ist das erklärte Ziel der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Dies beinhaltet auch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, die in einigen Medienberichten fälschlicherweise als „geheimer Trick“ dargestellt wurde.
Kindererziehungszeiten sind ein wichtiges Element des Rentensystems in Deutschland. Sie können sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken, indem sie als Pflichtbeiträge angerechnet werden. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden bis zu 2,5 Jahre, genauer gesagt 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, beträgt die Anrechnung bis zu 3 Jahre, also 36 Monate pro Kind. Wird die Kindererziehungszeit für alle 3 Jahre voll angerechnet, erhöht sich die monatliche Rente derzeit um rund 110 Euro.
Grundsätzlich können die Zeiten für das Rentenkonto nur dann angerechnet werden, wenn die Kinder in Deutschland erzogen worden sind.
Weitere Voraussetzung für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist, dass diese beantragt werden. Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt ihre Versicherten jedoch aktiv bei der Antragstellung.
Bitte überprüfen Sie vor der Antragstellung Ihren Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid auf Vollständigkeit. Wenn Ihre Kinder dort bereits eingetragen sind, brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. Die Zeit kann nur bei dem Elternteil angerechnet werden, der das Kind überwiegend erzogen hat. Eine Doppelberücksichtigung ist nicht möglich.
Ihren Versicherungsverlauf können Sie bequem über unsere Online-Services anfordern. Dort können Sie auch direkt den Antrag (V0800) online stellen.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland steht für Transparenz und aktive Beratung ihrer Versicherten. Sie unterstützt ihre Versicherten dabei, ihre Rechte und Möglichkeiten voll auszuschöpfen – so wie es ihr gesetzlicher Auftrag verlangt.