Deutsche Rentenversicherung

Renten Service hilft Witwen und Witwern

Vorschusszahlung im Todesfall bietet schnelle Unterstützung

Datum: 09.10.2025

Wenn ein Mensch stirbt, ist plötzlich alles anders. Neben der Trauer müssen Angehörige viele Dinge regeln – auch Finanzielles. Damit Witwen und Witwer in dieser schwierigen Zeit nicht zusätzlich in Not geraten, können sie beim Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente beantragen. Dieser Vorschuss soll den ersten finanziellen Druck nehmen und Sicherheit geben, bis die laufende Hinterbliebenenrente bewilligt ist, so die Deutsche Rentenversicherung Rheinland. Der Vorschuss ist Teil der Hinterbliebenenrente und muss nicht zurückgezahlt werden.


Drei Monate Rente im Voraus

Der Vorschuss beträgt grundsätzlich das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Rente. Hier spricht man vom sogenannten Sterbevierteljahr. Diese Summe wird in einer Zahlung im Voraus überwiesen. Einkommen der Hinterbliebenen wird in dieser Zeit in der Regel nicht angerechnet.


Voraussetzungen für den Antrag

Um den Vorschuss zu erhalten, müssen unter anderem diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Der oder die Verstorbene muss bereits Rente über den Renten Service bezogen haben.
  • Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dem Todesfall gestellt werden.
  • Es muss eine zum Todeszeitpunkt gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestanden haben, die mindestens ein Jahr gedauert hat.
  • Der gewöhnliche Aufenthalt der Hinterbliebenen muss in Deutschland liegen.

Zusätzlich zum Antrag auf Vorschusszahlung ist beim zuständigen Rentenversicherungsträger ein Antrag auf die laufende Hinterbliebenenrente erforderlich.

Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es auf der Internetseite der Deutschen Post unter www.deutschepost.de/rentenservice und auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de.