Verdienstgrenze im Minijob steigt auf 603 Euro

Obergrenze im Midijob bleibt bei 2.000 Euro

Datum: 27.02.2026

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist darauf hin, dass seit 1. Januar 2026 folgende Änderungen gelten: Die Minijobgrenze wurde angehoben auf 603 Euro. Grund hierfür ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro.

Für Beschäftigungen in Midijobs ist die Untergrenze auf 603,01 Euro angehoben worden. Die Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro. Bis zu dieser Obergrenze zahlen Midijobber einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Erst dann wird die volle Beitragshöhe fällig. Der reduzierte Beitragsanteil vermindert nicht die Rentenansprüche. Diese werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.

Außerdem wurde die Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage erhöht.

Ausführliche Informationen erhalten Interessierte in der Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente". Die Broschüre steht auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung zum kostenlosen Download bereit.