Höhere Krankenkassenbeiträge wirken sich ab März auf die Rente aus

Kontoauszüge informieren über angepasste Rentenzahlungen

Datum: 04.03.2026

Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum 1. Januar 2026 ihre Zusatzbeiträge angehoben, darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin. Diese Zusatzbeiträge wirken sich bei gesetzlich versicherten Rentnerinnen und Rentnern allerdings erst bei der März-Rente aus. Für Januar und Februar müssen keine Beiträge nachgezahlt werden.

Die Änderungen erkennen Betroffene auf dem Kontoauszug zur März-Rente. Dort stehen alter und neuer Zusatzbeitrag.

Wer einen Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung erhält, bekommt dazu automatisch einen Brief.

Ausführliche Informationen bietet die Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“, die auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei heruntergeladen werden kann.