Rentenplus durch Freiwilligendienste
Arbeitgebende übernehmen volle Sozialbeiträge
Datum: 09.04.2026
Ein Freiwilligendienst lohnt sich für die berufliche Orientierung, das gesellschaftliche Engagement und die spätere Rente.
Wer Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr absolviert, den unterstützt der Staat beim Aufbau der Rentenansprüche. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin. Für die Dauer des Dienstes zahlen die jeweiligen Einsatzstellen Pflichtbeiträge ein in Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dies ist gesetzlich festgelegt, ohne dass dafür ein gesonderter Antrag gestellt werden muss. Die Arbeitgebenden zahlen die Beiträge in voller Höhe alleine.
Grundlage für die Beitragszahlung während des freiwilligen Dienstes ist das gezahlte Taschengeld. Zusätzlich werden auch Sachbezüge wie Unterkunft, Verpflegung oder Arbeitskleidung für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt.
Ausführliche Informationen bieten die Broschüren "Freiwilligendienste und Rente" und "Wehrdienst und Rente". Sie stehen kostenfrei im Internet bereit auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.