Ärzte, Krankenhäuser und Institutionen

Als Ärztin oder Arzt sind Sie für Menschen mit gesundheitlichen Problemen die erste Anlaufstelle. Damit Ihre Patientin/Ihr Patient schnell den Weg zurück in Alltag und Beruf findet, möchten wir Ihnen unsere Hilfe als Partner in der Versorgung anbieten und Sie über unsere Leistungen informieren.

Reha-Projekte können wir nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI unterstützen. Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie ebenfalls hier.



Drei Ärzte sitzen an einem Besprechungstisch und unterhalten sich