Deutsche Rentenversicherung

Ärzte, Krankenhäuser und Institutionen

Als Arzt sind Sie für Menschen mit gesundheitlichen Problemen die erste Anlaufstelle. Damit Ihr Patient schnell den Weg zurück in Alltag und Beruf findet, möchten wir Ihnen unsere Hilfe als Partner in der Versorgung anbieten und Sie über unsere Leistungen informieren.

Reha-Projekte können wir nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI unterstützen. Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auch hier.