Deutsche Rentenversicherung

Höhere Rente und neuer Pflegebeitrag ab 1. Juli

Neuer Pflegebeitrag ab 1. Juli mindert Ihre neue Rentenhöhe geringfügig.

Ab 1. Juli richten sich die Beiträge zur Pflegeversicherung noch stärker als bisher nach der Kinderzahl. Damit setzt die Bundesregierung einen entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um.

So wie bisher ziehen wir von Ihrem Rentenzahlbetrag den Beitrag zur Pflegeversicherung und Ihren anteiligen Beitrag zur Krankenversicherung direkt ab.

Über Ihre neue Rentenhöhe ab Juli informieren wir Sie in den Mitteilungen zur Rentenanpassung, die zurzeit versandt werden.

Warum ändert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung?

Der neue Pflegebeitrag ist Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes, mit dem die Pflege verbessert werden soll.

Ab wann wird der neue Beitrag von der Rente abgezogen?

Der höhere Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird ab 1. Juli bei allen Renten abgezogen.

Das hat zur Folge, dass Ihre Nettorente - trotz Anpassung der Renten zum 1. Juli um 4,39 Prozent - nicht so stark steigt wie Ihre Bruttorente.

Wie hoch ist künftig Ihr individueller Beitragssatz?

Als Rentnerin und Rentner zahlen Sie den Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe allein.

Wer keine Kinder hat, zahlt einen Beitragssatz von 4 Prozent, bisher waren es 3,4 Prozent.

Wer mindestens ein Kind hat, zahlt einen Beitragssatz von 3,4 Prozent, bisher 3,05 Prozent.

Für Rentnerinnen und Rentner mit zwei bis fünf Kindern unter 25 Jahren verringert sich der Beitragssatz schrittweise, je nach Anzahl der Kinder. Bei mehr als fünf Kindern unter 25 Jahren gilt ein Beitragssatz von 2,4 Prozent. Sobald nur noch ein Kind jünger als 25 Jahre ist, gilt der Beitragssatz von 3,4 Prozent. Dieser gilt dann lebenslang, auch wenn alle Kinder älter als 25 Jahre sind.

Ihren, nach der Kinderzahl gestaffelten, Beitragssatz können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Kinderzahl Beitragssatz
Kein Kind4 Prozent
1 Kind, unabhängig vom Alter3,4 Prozent
2 Kinder jünger als 25 Jahre3,15 Prozent
3 Kinder jünger als 25 Jahre2,90 Prozent
4 Kinder jünger als 25 Jahre2,65 Prozent
ab 5 Kinder jünger als 25 Jahre2,40 Prozent

Wie werden die neuen Beitragssätze zur Pflegeversicherung abgezogen?

Ab 1. Juli berücksichtigen wir den Beitragssatz von 4 Prozent bei kinderlosen Rentnerinnen und Rentnern sowie von 3,4 Prozent bei Rentnerinnen und Rentnern mit mindestens einem Kind.

Den geringeren Beitragssatz ab zwei bis fünf Kindern unter 25 Jahren können wir zurzeit aus technischen Gründen noch nicht berücksichtigen. Daher ziehen wir auch hier einen Beitragssatz von 3,4 Prozent ein.

Konkret bedeutet das für Rentnerinnen und Rentner mit zwei bis fünf Kindern unter 25 Jahren, dass ihnen zunächst ein geringfügig zu hoher Beitrag zur Pflegeversicherung von Ihrer Rente abgezogen wird.

Was müssen Sie tun, wenn ein zu hoher Beitragssatz zur Pflegeversicherung abgezogen wurde?

Sie müssen nichts unternehmen. Bis spätestens 30. Juni 2025 erstatten wir Ihnen zu viel gezahlte Pflegebeiträge zurück.

Die Rückerstattung berechnen wir automatisch sobald dies möglich ist. Bitte reichen Sie keine Unterlagen ein.

Berechnungsbeispiele für den neuen Pflegebeitrag

Beispiel 1: Monatliche Bruttorente ab 1. Juli 2023 in Höhe von 1.692 Euro (Eckrentner/in)

KinderzahlBeitragssatz monatlicher Pflegebeitrag zu viel gezahlter Betrag monatlich
Kein Kind4 Prozent67,68 Euro0,00 Euro
1 Kind, unabhängig vom Alter3,4 Prozent57,53 Euro0,00 Euro

2 Kinder jünger als 25 Jahre

3,15 Prozent53,30 Euro4,23 Euro

3 Kinder jünger als 25 Jahre

2,90 Prozent49,07 Euro8,46 Euro

4 Kinder jünger als 25 Jahre

2,65 Prozent44,84 Euro12,69 Euro

ab 5 Kinder jünger als 25 Jahre

2,40 Prozent40,61 Euro16,92 Euro


Beispiel 2: Monatliche Bruttorente ab 1. Juli 2023 in Höhe von 1.000 Euro

KinderzahlBeitragssatz monatlicher Pflegebeitrag zu viel gezahlter Betrag monatlich
Kein Kind4 Prozent40,00 Euro0,00 Euro
1 Kind, unabhängig vom Alter3,4 Prozent34,00 Euro0,00 Euro

2 Kinder jünger als 25 Jahre

3,15 Prozent31,50 Euro2,50 Euro

3 Kinder jünger als 25 Jahre

2,90 Prozent29,00 Euro5,00 Euro

4 Kinder jünger als 25 Jahre

2,65 Prozent26,50 Euro7,50 Euro

ab 5 Kinder jünger als 25 Jahre

2,40 Prozent24,00 Euro10,00 Euro



 

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