Quelle:DRV | Harms
Rentenhöhe ändert sich ab März
Seit Beginn des Jahres gilt bei vielen Krankenkassen ein neuer, höherer Zusatzbeitrag.
Für unsere Rentnerinnen und Rentner wirkt sich der höhere Zusatzbeitrag aber erst ab März aus, also zwei Monate später. Konkret heißt das, die Höhe der monatlichen Rentenzahlung kann sich ab März verringern.
Den höheren Zusatzbeitrag müssen unsere Rentnerinnen und Rentner nicht allein tragen. So wie beim allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung beteiligen wir uns auch am Zusatzbeitrag zur Hälfte.
Wie hoch die Rente ab März sein wird, sehen Betroffene auf ihrem Kontoauszug. Nur in Ausnahmefällen versenden wir schriftliche Besheide. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn wir die Rente auf das Konto einer anderen Person überweisen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Renterinnen und Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind und deren Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum Jahresbeginn angehoben hat.
Infos zum Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz dazu und kann von Krankenkasse zu Krankenkasse ganz unterschiedlich sein. Das Bundesgesundheitsministerium legt jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr fest - für 2024 sind es 1,7 Prozent. Jede Krankenkasse kann aber selbst über die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden.
Es ist ebenfalls gesetzlich festgelegt, dass dieser geänderte Krankenkassen-Beitrag sich erst zwei Monate später auf die Rentenhöhe auswirkt - und zwar unabhängig davon, ob sich der Beitrag erhöht oder ob er sinkt.