Quelle:DRV | Breuer
Sie haben in Deutschland und Frankreich oder Luxemburg gelebt und gearbeitet und möchten bald in Rente gehen? Sie haben Fragen zum Rentenrecht des jeweiligen Landes? Als Verbindungssstelle zu Frankreich und Luxemburg innerhalb der Rentenversicherung sind wir Ihr Ansprechpartner.
Lassen Sie sich beraten
Möchten Sie genau wissen, welche Möglichkeiten Sie haben, wie Sie abgesichert sind und worauf Sie achten sollten?
Dann können Sie sich bei einem unserer Internationalen Sprechtage beraten lassen. Diese finden während des gesamten Jahres im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzgebiet und auch in größeren Städten im In- und Ausland statt. Am 14. und 15. Mai sind wir zum Beispiel in Straßburg, am 6. Juni in Lauterburg, am 18. Juni in Hagenau oder am 19. Juni in Trier vor Ort. Mit dabei sind dann auch die Berater der französischen oder luxemburgischen Rentenversicherung.
Weitere Informationen und die Termine unserer Internationalen Sprechtage finden Sie hier.
Ganz wichtig ist: Für eine Beratung müssen Sie unbedingt vorab einen Termin vereinbaren. Dann können sich die Berater auf Ihren Besuch schon vorbereiten.
Keine Nachteile bei der Rente
Eines noch vorweg: Auch wenn sich die Rentensysteme in den verschiedenen Staaten unterscheiden, ist das für Ihre spätere Rente kein Problem, denn in Deutschland, Frankreich und Luxemburg gilt das europäische Sozialrecht. Dies sorgt dafür, dass die Zeiten, in denen Sie in verschiedenen Staaten gearbeitet haben sowohl für die spätere Rente zusammengerechnet als auch für eine Rehabilitation berücksichtigt werden können.