Deutsche Rentenversicherung

Neue Werte in der Rentenversicherung

  • Höhere Renten
  • Hinterbliebene können mehr hinzuverdienen
  • Höhere Pfändungsfreibeträge

Datum: 18.06.2025

Ein Portrait eines Vaters mit seinen beiden KindernQuelle:Fotolia | Racle Fotodesign Ein Portrait eines Vaters mit seinen beiden Kindern

Zum 1. Juli steigen nicht nur die Renten, es ändern sich auch Hinzuverdienstgrenzen und Pfändungsfreigrenzen.

Renten steigen

Um 3,74 Prozent erhöhen sich die Renten zum 1. Juli. Unsere Rentnerinnen und Rentner können sich freuen, denn ihre Renten steigen auch in diesem Jahr stärker als die Inflation, die im Mai bei 2,1 Prozent lag.

Mehr hinzuverdienen zur Hinterbliebenenrente

Gleichzeitig erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen bei Hinterbliebenenrenten.

Der Freibetrag für eigenes Einkommen bei Hinterbliebenenrenten steigt auf netto monatlich rund 1.076 Euro (bisher 1.038 Euro). Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht er sich um rund 228 Euro. Als Witwe, Witwer oder eingetragene Lebenspartnerin oder -partner können Sie also über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass sich dies auf Ihre Hinterbliebenenrente auswirkt.

Waisen können zu ihrer Waisenrente unbegrenzt hinzuverdienen.

Höhere Pfändungsfreigrenze

Ab 1. Juli erhöht sich auch die Pfändungsfreigrenze: Pfändbare Beträge bei Rentnerinnen und Rentnern dürfen dann erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.560 Euro (vorher 1.500 Euro) einbehalten werden.

Weitere Hinzuverdienstgrenzen unverändert

Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, muss seit Januar 2025 die Mindesthinzuverdienstgrenze von rund 39.322 Euro jährlich beachten. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei rund 19.661 Euro.

Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, können Sie beliebig viel hinzuverdienen.