Aktuell kursiert auf verschiedenen Internetportalen und in den Sozialen Medien die Nachricht, dass ab Oktober Rentenzahlungen ausbleiben, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt wird.
Wir stellen klar: Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!
Was ändert sich ab Oktober?
Um Betrügereien zu erschweren und die Sicherheit bei Online-Zahlungen zu stärken, wird ab Oktober die neue EU-Zahlungsrichtlinie (PSD3 - Payment Services Directive 3) eingeführt. Geldinstitute müssen dann überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.
Für Einzelüberweisungen wird die Richtlinie PSD3 verpflichtend eingeführt.
Kunden, die keine Verbraucher sind – also zum Beispiel Unternehmen oder Behörden – können bei Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll.
Was bedeutet das für die Rentenauszahlung?
Rentnerinnen und Rentner sind von dieser Prüfung nicht betroffen. Denn die Deutsche Rentenversicherung hat entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten.
Somit werden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.
So können Sie Fehlinformationen vermeiden
Auf nicht-offiziellen Internetportalen und in Sozialen Medien werden teils ungenaue und irreführende Informationen verbreitet. Wir raten daher, sich bei Fragen zu Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen zu wenden oder sich persönlich beraten zu lassen.