Wer eine vorgezogene Altersrente erhält, kann in diesem Jahr bis zu 44 590 Euro zur Rente hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Bisher lag die Grenze bei 6 300 Euro. Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt sowohl für Altersrentner, die neu in Rente gehen als auch für diejenigen, die bereits länger eine vorgezogene Altersrente erhalten. So müssen sie sich keine Sorgen machen, dass ihre Rente gekürzt wird, wenn sie weiterarbeiten oder wieder eine Beschäftigung aufnehmen möchten.
In vielen Bereichen wird wegen der Corona-Krise zurzeit besonders viel Personal benötigt. Dazu gehören Ärzte und Pflegepersonal ebenso wie Reinigungskräfte und Mitarbeiter in Supermärkten und anderen systemrelevanten Bereichen. Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen können zu zusätzlichen Personalengpässen führen. Mit dem deutlich höheren Hinzuverdienst soll diese Situation entschärft werden. Die Neuregelung ist Teil des Sozialschutz-Pakets der Bundesregierung vom 27. März 2020 und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2020.
Bei Renten wegen Erwerbsminderung ändert sich nichts beim Hinzuverdienst, ebenso nicht bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Ab 2021 gilt auch bei einer vorgezogenen Altersrente dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro im Kalenderjahr.