Deutsche Rentenversicherung

Grundrente tritt zum 1. Januar in Kraft - kein Antrag notwendig

Datum: 30.12.2020

Ab Januar können Rentner, die viele Jahre gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben, die Grundrente erhalten - ganz gleich, ob sie erst 2021 in Rente gehen oder schon in Rente sind. Wichtig ist: Niemand muss einen Antrag auf Grundrente stellen. Die Rentenversicherung prüft die Grundrente automatisch und zahlt sie dann als Zuschlag zur normalen Rente aus.

Erste Auszahlungen ab Mitte 2021 geplant

Weil die Überprüfung aller Renten sehr aufwendig ist, kann die Grundrente frühestens ab Mitte des Jahres ausgezahlt werden. Zunächst erhalten sie alle, die neu in Rente gehen oder Sozialleistungen beziehen wie Grundsicherung oder Wohngeld.

Noch 2021 folgen Rentner, deren Rente vor 1992 begonnen hat. Dann geht es weiter mit den Rentnern, deren Rente nach 1992 begonnen hat. Nachteile hat dadurch niemand, denn die Grundrente wird rückwirkend zum Januar 2021 ausgezahlt.

Alle Renten werden überprüft

Über 641 000 Renten sind bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz auf die Grundente hin zu überprüfen, bundesweit sind es rund 26 Millionen. Die DRV Rheinland-Pfalz rechnet, dass etwa 10 Prozent ihrer Rentnerinnen und Rentner von der Grundrente profitieren können.

Aktuelle Informationen im Internet

Zahlreiche Informationen zur Grundrente mit Beispielen gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Grundrente

Die DRV Rheinland-Pfalz bittet um Verständnis, dass sie derzeit noch keine persönlichen Beratungen zur Grundrente anbieten kann, da die Programme noch nicht zur Verfügung stehen. Auch individuelle Auskünfte und konkrete Berechnungen sind derzeit nicht möglich.

Wer die Grundrente bekommen kann

Die Grundrente ist keine eigenständige Rente und auch keine Mindestrente. Sie ist ein Zuschlag zur Rente.

Nicht jeder mit einer geringen Rente bekommt auch die Grundrente. Nur wer mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und während seines Berufslebens zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes verdient hat, kann sie erhalten. Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen Leistungen wegen einer Krankheit oder Reha bezogen wurden.

Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1 250 Euro bei Alleinstehenden und 1 950 Euro bei Verheirateten überschreitet. Diese Daten soll die Rentenversicherung in der Regel von den Finanzämtern erhalten.