Deutsche Rentenversicherung

Früher in Rente und ohne Abschläge?

Mit freiwilligen Beiträgen Abschläge ausgleichen

Datum: 25.03.2021

Wer früher in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen kann man Abschläge ausgleichen. Möglich ist dies bereits ab dem 50. Lebensjahr.

 

2020 haben Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rund 7,3 Millionen Euro an zusätzlichen Beiträgen eingezahlt - so viel wie noch nie. Das zeigt das große Vertrauen in die Rentenversicherung - gerade in Krisenzeiten. Hinzu kommt, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 18,6 Prozent vergleichsweise günstig ist.

 

Beraten lassen

Wer plant, früher in Altersrente zu gehen und die Abschläge auszugleichen, sollte sich persönlich beraten lassen. Einen Beratungstermin gibt es auch in Zeiten von Corona telefonisch direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach,Trier, Koblenz oder Andernach. 

Zusätzliche Beiträge erhöhen die Rente

Wichtig: Auch wenn sich die Pläne ändern und die Altersrente erst später beginnen sollte, gehen die zusätzlich gezahlten Beiträge nicht verloren. Im Gegenteil: Sie erhöhen die spätere Rente. Außerdem können sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.

So hoch sind die Abschläge

Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein. Dies gilt dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und eine anschließende Hinterbliebenenrente. Nur noch die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren gibt es ohne Abschläge.