Deutsche Rentenversicherung

Früher in Rente und ohne Abschläge?

Jetzt noch mit Sonderzahlungen Abschläge ausgleichen - 2022 besonders günstig

Datum: 25.10.2022

Wer früher in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Mit Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr kann man diese ausgleichen. In diesem Jahr ist das zu besonders günstigen Bedingungen möglich.

Denn um einen Entgeltpunkt bei der späteren Rente auszugleichen, sind 2022 zwischen 500 bis 600 Euro weniger zu zahlen als noch 2021. Grund dafür: Wegen der Corona-Pandemie sind die diesjährigen Berechnungswerte im Vergleich zu 2021 gesunken.

Besondere Rentenauskunft nötig

Wer plant, vorzeitig in Altersrente zu gehen und Abschläge auszugleichen, benötigt von der Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft. Diese informiert über alles, was man zum Ausgleich von Abschlägen wissen muss. Auch sollte man eine allgemeine Rentenauskunft anfordern, damit man weiß, ab wann Anspruch auf eine Altersrente besteht. Beide Rentenauskünfte können online angefordert werden.

Beraten lassen

Zusätzlich sollte man sich persönlich beraten lassen. Einen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach, Trier, Koblenz oder Andernach kann man telefonisch direkt bei der Beratungsstelle vereinbaren. 

Höhere Rente und mögliche Steuerersparnis

Auch wenn sich die Pläne ändern und man doch nicht früher in Altersrente gehen sollte, gehen die Sonderzahlungen nicht verloren. Im Gegenteil: Sie erhöhen die spätere Rente. Außerdem können sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte hierzu erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.

So hoch sind die Abschläge

Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein. Dies gilt dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und auch für eine anschließende Hinterbliebenenrente. Nur die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit gibt es ohne Abschläge. 

Weitere Infos

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier im Fragen-Antworten-Katalog.