Wer mit einem Riester-Sparvertrag zusätzlich fürs Alter vorsorgt, erhält dazu staatliche Zulagen. Wichtig dabei ist, die eigene Sparleistung in richtiger Höhe zu zahlen und die Zulagen rechtzeitig zu beantragen.
Zulagen vom Staat
Beim Riester-Sparvertrag gibt es vom Staat eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro und Zulagen für jedes Kind in Höhe von 300 Euro, bzw. 185 Euro, wenn das Kind vor 2008 geboren ist. Damit die Zulagen in voller Höhe gezahlt werden, ist ein eigener Mindestbeitrag erforderlich. Ansonsten gibt es die Zulagen nur anteilig.
Mindestbeitrag hängt vom Einkommen ab
Der Mindestbeitrag beträgt vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich der staatlichen Grundzulage und der Kinderzulagen. Ein Beispiel: Eine Riester-Sparerin hatte 2021 30 000 Euro Jahreseinkommen. Für den Riester-Sparvertrag sind 4 Prozent davon als eigener Beitrag zu zahlen, also 1 200 Euro. Davon sind abzuziehen: 175 Euro Grundzulage und 600 Euro für zwei Kinderzulagen (je 300 Euro für ihre beiden 2010 und 2012 geborenen Kinder). Als eigenen Sparbeitrag muss sie dann noch mindestens 425 Euro zahlen, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten.
Da sich die Höhe des Einkommens immer wieder ändert, sollte man regelmäßig prüfen, ob man den Eigenbeitrag noch in der richtigen Höhe zahlt.
Übrigens: Geringverdiener müssen eventuell nur einen Eigenbeitrag von 60 Euro zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Zahlen sie weniger, bekommen auch sie die Zulage nur anteilig.
Dauerzulagen-Antrag macht es einfacher
Wer einen Riester-Sparvertrag hat und einen Dauerzulagen-Antrag nutzt, hat es einfacher: Denn hier beantragt der Anbieter der Riesterrente jedes Jahr die Zulage für den Sparer. Der Sparer sollte seinen Anbieter aber immer informieren, wenn sich zum Beispiel bei Einkommen, Kindergeld oder durch Arbeitslosigkeit etwas am Jahreseinkommen geändert hat.
Zulagen für 2020 bis Jahresende beantragen
Wer seine Zulagen selbst beantragt, muss diese innerhalb von zwei Jahren nach dem jeweiligen Beitragsjahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Wer also die Zulagen für 2020 noch nicht beantragt hat, sollte dies unbedingt noch bis Ende 2022 tun.