Betriebe, die bisher sv.net für die Meldungen an die Sozialversicherungsträger nutzen, sollten sich rechtzeitig beim neuen SV-Meldeportal anmelden. Es ersetzt die bisherige Anwendung sv.net, die nur noch bis zum 31. Dezember 2023 uneingeschränkt zur Verfügung steht und ab 1. März 2024 komplett abgeschaltet wird.
Rechtzeitig anmelden und bis Ende 2024 kostenfrei nutzen
Für alle, die sich bis 31. März 2024 anmelden, ist die Nutzung bis Ende 2024 kostenfrei. Danach fällt eine regelmäßige Nutzungsgebühr an. Nur für Selbständige bleibt das SV-Meldeportal auch danach kostenlos.
Mehr Unterstützung für Betriebe
Das neue SV-Meldeportal unterstützt vor allem kleinere Betriebe dabei, ihre Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu erfüllen und Bescheinigungen, wie die A1-Bescheinigung bei einer Beschäftigung im Ausland, abzurufen. Es stellt Arbeitgebenden und Selbständigen bei Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen eine neue allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung. Zusätzlich gibt es hier umfangreiche Informationen zum Thema.
Registrierung notwendig
Die notwendige Registrierung beim SV-Meldeportal erfolgt in der Regel über ein Elster-Organisationszertifikat und ein Unternehmenskonto. Ein Unternehmenskonto kann immer dann eingerichtet werden, wenn eine deutsche betriebliche Steuernummer vorhanden ist.
Informationen zum neuen SV-Meldeportal sowie ein Fragen-Antworten-Katalog gibt es auf www.sv-meldeportal.de.