Ehrenamtliches Engagement hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine lange Tradition: Rund 150 Menschen sind es zurzeit, die sich ehrenamtlich in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz engagieren. Sie sind als Mitglieder von Vertreterversammlung, Vorstand und Widerspruchsausschüssen oder auch als Versichertenberaterinnen und -berater aktiv.
Gestalten und mitwirken: Vertreterversammlung und Vorstand
Die Mitglieder von Vertreterversammlung und Vorstand treffen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit grundlegende Entscheidungen. In den Bereichen Finanzen und Vermögen, bei Fragen der Prävention und Rehabilitation, einschließlich der eigenen Reha-Kliniken, sowie bei Organisation und Personal gestalten sie wesentliche Entwicklungen mit. Eine der wichtigsten Aufgaben der Vertreterversammlung ist jedes Jahr die Verabschiedung des Haushalts für das kommende Jahr, den zuvor der Vorstand aufgestellt hat.
Miteinander verständigen: Widerspruchsausschüsse
Sind Versicherte, Rentnerinnen, Rentner oder Arbeitgebende mit Entscheidungen der Verwaltung nicht einverstanden, können sie Widerspruch einlegen. Dann sind die Widerspruchsausschüsse gefragt. Sie bewerten strittige Fälle, klären unterschiedliche Ansichten und erarbeiten Wege der Verständigung.
Beratung vor Ort: Versichertenberaterinnen und -berater
Die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen- und -berater stehen als Teil der Selbstverwaltung für kurze Wege und kompetente persönliche Hilfe vor Ort. Versicherte, Rentnerinnen und Rentner können sich bei Fragen zu Reha und Rente in ganz Rheinland-Pfalz direkt an sie wenden.
Alle sechs Jahre: Sozialwahlen
Die Selbstverwaltung steht auch gelebte Demokratie. In den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen werden die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung von Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern sowie Arbeitgebenden gewählt. Diejenigen, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, entscheiden also darüber, wer ihre Interessen in der Rentenversicherung vertreten soll. Der Vorstand, die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenberaterinnen und -berater werden im Anschluss von der Vertreterversammlung gewählt.