Ausbildungsstart
Im August und September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenrenten, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Westfalen mit.
Auszubildende sorgen für die Rente vor
Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern zahlen Auszubildende auch Abgaben für die Sozialversicherung – darunter auch Beiträge an die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen von Beginn an für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen.
Wann springt die Rentenversicherung ein?
Auszubildende sind bereits ab Tag eins der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Berufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – eine Erwerbsminderungsrente. Ab dem zweiten Jahr mit Pflichtbeiträgen gilt dieser Schutz auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten.
Information und Beratung
Die Kampagne www.rentenblicker.de richtet sich direkt an junge Menschen in Schul- oder Berufsausbildung und klärt zu Themen rund um Rente und Vorsorge auf.