Deutsche Rentenversicherung

Fast jede 3. Altersrente ist vorgezogen und abschlagsfrei

  • Frühere „Rente mit 63“ trotz erhöhter Altersgrenze weiter gefragt
  • Unterschiede in Regionen und deutliches Gefälle bei Anträgen von Frauen
  • Neue Regeln ermöglichen Bezug der vollen Rente schon im Arbeitsleben

Datum: 04.04.2023

Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist weiterhin gefragt. Beispielhaft steht dafür die bei ihrer Einführung genannte „Rente mit 63“. Diese vorgezogene, abschlagsfreie Altersrente machte mit 30,7 Prozent fast jede 3. Altersrente aus, die im vergangenen Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Westfalen beantragt wurde. Diese Zahl nannte jetzt der Rentenversicherungsträger aus Münster, der mit 4 Millionen Versicherten gut die Hälfte aller gesetzlich Rentenversicherten in Westfalen betreut. Auffällig bleiben auch in 2022 regionale Unterschiede: So betrug beispielweise der Anteil dieser Rentenart an allen beantragten Altersrenten im Kreis Minden-Lübbecke sogar 38,4 Prozent, während dagegen in Dortmund der Anteil bei nur 22,9 Prozent lag.

Die in der öffentlichen Diskussion häufig noch benutzte Formulierung „abschlagsfreie Rente mit 63“ ist im Grunde irreführend. Denn die Altersgrenze, ab der Versicherte diese Rente nach erreichten 45 Beitragsjahren in Anspruch nehmen können, steigt bis auf 65 Lebensjahre an. Nur wer vor 1953 geboren wurde, konnte die Altersrente abschlagsfrei ab 63 erhalten. Für von 1953 bis 1963 geborene Versicherte hebt sich diese Altersgrenze schrittweise um jeweils um 2 Monate pro Jahrgang an. Vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt die Altersgrenze dann bei 65 Jahren.

„Trotz dieser kontinuierlichen Anhebung der Altersgrenzen bleibt diese Rentenform für viele Menschen überaus attraktiv, gerade für gutverdienende Facharbeiter mit entsprechend hohen Rentenansprüchen“, erklärt Angelika Wegener. Die zuständige Geschäftsführerin der DRV Westfalen weist zudem darauf hin, dass diese Rentenart sehr von Männern geprägt wird. Von den insgesamt 13.761 Anträgen bei der DRV Westfalen im vergangenen Jahr stellten Frauen nicht einmal ein Viertel der Anträge (3.334). Die Grundvoraussetzung für die Gewährung dieser Rentenart sind mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung. „Auf diese Beitragsjahre kommen viele Frauen dieser Jahrgänge aufgrund ihrer damals typischen Erwerbsbiografien nicht“, erläutert Angelika Wegener.

Für die Zukunft erwartet die Geschäftsführerin keine generelle Trendumkehr „Im Gegenteil! Dadurch, dass die Bundesregierung zu Beginn dieses Jahres die Hinzuverdienstgrenzen für alle Altersrenten abgeschafft hat, können etliche Versicherte weiter voll arbeiten und gleichzeitig die Rente ohne Abschläge erhalten“, verdeutlicht Angelika Wegener die Wirkung der Neuregelung. Der Gesetzgeber will mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen Anreize für ein längeres Arbeiten geben, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. „Sollte dies sehr stark genutzt werden, leistet die Rente in diesen Fällen schon während des Erwerbslebens mehr als ihre ursprüngliche Funktion als Lohnersatz im Alter. Dies kann unsere Rentenkasse zusätzlich belasten und müsste von den anderen Beitragszahlenden finanziert werden“, verdeutlicht die Geschäftsführerin.