NRW-Selbstverwaltungen: Modernisierung ja – Zentralisierung nein
Datum: 25.09.2026
Die Selbstverwaltungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Westfalen wenden sich gegen Überlegungen, die eigenständigen Regionalträger abzuschaffen und die Deutsche Rentenversicherung in einem zentralen Bundesträger zusammenzuführen. Die beiden Regionalträger in Nordrhein-Westfalen sehen darin keinen überzeugenden Weg, die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest aufzustellen. Zugleich sprechen sie sich ausdrücklich dafür aus, Zusammenarbeit, Digitalisierung und gemeinsame Strukturen innerhalb der Deutschen Rentenversicherung weiter voranzutreiben.
Die Selbstverwaltungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Westfalen befürworten gemeinsam eine Weiterentwicklung, die die Kooperation stärkt und gleichzeitig regionale Verantwortung und eine handlungsfähige Selbstverwaltung erhält. Entscheidend ist, dass sich auch diese Reform an ihrer Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit messen lassen muss.
Ein bisher unveröffentlichtes Zielbild sieht vor, die DRV Bund und die 14 Regionalträger zu einer bundesunmittelbaren Körperschaft zusammenzuführen. Die heutigen Regionalträger würden zu Regionaldirektionen. Grundsatz- und Querschnittsaufgaben, IT-Infrastruktur sowie die übergreifende Steuerung sollen zentral gebündelt werden.
„Eine leistungsfähige Rentenversicherung braucht moderne Strukturen. Aber dafür müssen wir nicht das aufgeben, was sich bewährt hat: regionale Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort“, sagt Alfons Eilers, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. „Gerade in der Rehabilitation zeigt sich, welchen Wert diese Nähe hat. Wir können Angebote am konkreten Bedarf und an den Versorgungsstrukturen in unseren Regionen ausrichten und gemeinsam mit unseren Partnern passgenaue Lösungen entwickeln. Solche Gestaltungsmöglichkeiten dürfen bei einer Reform nicht verloren gehen.“
Selbstverwaltung braucht Gestaltungsmöglichkeiten
Besonders kritisch bewerten die beiden NRW-Selbstverwaltungen die vorgesehenen Veränderungen der Selbstverwaltungsstrukturen. Nach dem vorliegenden Zielbild sollen die bisherigen Organe der Selbstverwaltung in einem zentralen Verwaltungsrat gebündelt werden. Für die bereits gewählten Selbstverwaltungen der Regionalträger sind Übergangsregelungen bis zur nächsten regulären Sozialwahl 2029 vorgesehen. Anschließend sollen Regionalausschüsse die Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen.
Für Rheinland und Westfalen greift das zu kurz. Selbstverwaltung bedeutet, dass Versicherte und Arbeitgeber die gesetzliche Rentenversicherung mitgestalten und Verantwortung für deren Ausrichtung übernehmen. Diese Mitwirkung müsse auch mit tatsächlichen Gestaltungsmöglichkeiten verbunden bleiben.
„Selbstverwaltung lebt davon, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen mitzugestalten“, sagt Rolf Zimmermanns, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. „Wer Selbstverwaltung stärken will, sollte sie dort erhalten, wo ihre Entscheidungen wirken. Regionale Ausschüsse können eigenständige Selbstverwaltungsorgane mit echten Entscheidungsbefugnissen nicht einfach ersetzen.“ Gleichzeitig stellen sich die beiden Selbstverwaltungen notwendigen Veränderungen ausdrücklich nicht entgegen. Gemeinsame IT, einheitliche Standards oder eine arbeitsteilige Aufgabenwahrnehmung könnten dazu beitragen, Leistungen effizienter und einfacher zu erbringen.
„Wir wollen die Zusammenarbeit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung weiterentwickeln“, so Zimmermanns. „Aber Zusammenarbeit setzt keinen Einheitsträger voraus. Zentralisierung ist kein Wert an sich und nicht wirtschaftlicher, wie die Regionalträger täglich beweisen.“
Nutzen muss erkennbar sein
Das Zielbild stellt durch die Zusammenführung der Träger nicht nachvollziehbare „erhebliche Effizienzgewinne“ in Aussicht. Aus Sicht der beiden NRW-Selbstverwaltungen bedarf eine derart weitreichende Strukturveränderung jedoch einer nachvollziehbaren Analyse ihrer konkreten Vorteile und Folgen.
„Wer die Struktur der gesetzlichen Rentenversicherung grundlegend verändern will, muss zeigen, welches konkrete Problem damit gelöst wird und welchen Mehrwert dies für Versicherte, Arbeitgeber und Beitragszahler bringt“, betonen Eilers und Zimmermanns. „Eine Reform muss sich daran messen lassen, ob die Rentenversicherung dadurch besser wird – nicht daran, wie zentral sie organisiert ist.“
Alfons Eilers, Vorsitzender des Vorstands der DRV Westfalen | Rolf Zimmermanns, Vorsitzender des Vorstands der DRV Rheinland |