In Teilzeit arbeiten, sich um die Kinder kümmern und für den Haushalt verantwortlich sein: Zum Großteil ist das nach wie vor Frauensache. Mit der Folge, dass Frauen seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit oder in Minijobs arbeiten. Anlässlich des „Equal Pay Day“ am 6. März 2024, der auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam machen will, weist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen auf ein besonderes Angebot für Frauen beim Thema Altersvorsorge hin.
Rund 47 Prozent, also fast die Hälfte, der Frauen im erwerbsfähigen Alter sind in Teilzeit beschäftigt. Bei den Müttern beträgt dieser Anteil sogar knapp 64 Prozent, während nur rund 7 Prozent der Väter sich für eine Teilzeittätigkeit entscheiden. Insgesamt sind nur knapp 11 Prozent aller Männer im erwerbfähigen Alter teilzeitbeschäftigt, so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Ein Teil der Lohnlücke lässt sich damit auf diese sogenannten strukturellen Unterschiede zurückführen. Der „Equal Pay Day“ oder auch der „Tag der gleichen Bezahlung“ 2024 will auf darauf aufmerksam machen. Er steht hierbei symbolisch für den Tag, bis zu dem Frauen unentgeltlich gearbeitet haben, während Männer bereits ab dem 1. Januar Lohn erhalten.
Alterseinkommen von Frauen bis zu 40 Prozent geringer
Von der sogenannten Care Arbeit, die Frauen für ihre Kinder oder auch die Pflege von Angehörigen unentgeltlich leisten, profitiert die Gesellschaft. „Für die Altersvorsorge der Frauen kann Sie sich das das nachteilig auswirken, nicht nur, weil sie weniger verdienen, sondern auch, weil sie im Ruhestand mit einer deutlich geringeren Rente auskommen müssen als Männer“, sagt Marcus Kloppenborg, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Denn das Alterseinkommen von Frauen liegt mit durchschnittlich rund 1.300 Euro circa 30 Prozent unter dem der Männer, die eine durchschnittliche Rente von etwa 1.700 Euro beziehen. Ohne den Bezug einer Witwenrente liegt diese Differenz sogar bei rund 40 Prozent.
Gesetzliche Rente bildet wichtigste Säule der Altersversorgung
Ein wesentlicher Punkt für eine auskömmliche Versorgung im Alter stellt nach wie vor die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Sie bildet die wichtigste der drei Säulen der Altersversorgung, sollte aber immer durch eine betriebliche und private Altersvorsorge ergänzt werden. Insbesondere wenn Versicherte über weite Teile Ihres Arbeitslebens in einem gering entlohnten Beruf oder in Teilzeit tätig sind, wirkt sich das durch den geringeren Beitrag in die Rentenkasse negativ auf die spätere Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Zeiten der Kinderziehung und Pflege erhöhen die Rente
Jedoch besteht die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs für Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege. Für Kinder, die bis 1991 geboren wurden, werden die ersten 2,5 Lebensjahre bei der Rentenberechnung besonders berücksichtigt, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre. Damit sind jeweils die ersten 30 beziehungsweise 36 Kalendermonate nach der Geburt als Pflichtbeitragszeit registriert. Die Berechtigten werden dabei so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen in Höhe von derzeit rund 45.000 Euro im Jahr verdienen und auf dieser Basis Beiträge zahlen. Ein Kindererziehungsjahr steigert die Rente damit aktuell um 37,60 Euro. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt, dreifach oder auch mehrfach berücksichtigt. Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen am Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren.
Für Menschen, die Angehörige mit einem Pflegegrad 2 oder höher nicht erwerbsmäßig, sondern privat für mindestens 10 Stunden in der Woche pflegen und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten, zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Informationen zur Anrechnung von Kinderziehungs- und Pflegezeiten gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung.de.
Besonders für Frauen wichtig: Intensivgespräche der Rentenversicherung
Da das Thema sehr komplex ist, bietet die Deutsche Rentenversicherung ihren Versicherten spezielle Gespräche zur Altersvorsorge (AVOR) an. In einem persönlichen Altersvorsorgegespräch wird das Einkommen geschätzt, das später voraussichtlich zur Verfügung steht. Die Beraterinnen und Berater der Rentenversicherung informieren außerdem zu möglichen Fördermöglichkeiten, neutral und unabhängig. Besonders für Frauen sind diese speziellen Intensivgespräche zu empfehlen. Hierzu gibt es im Internet unter dem Link Intensivgespräche zur Altersvorsorge weitere Informationen und Kontaktdaten für den Landesteil Westfalen. Darüber hinaus bietet das unabhängige Online-Portal Ihre Vorsorge der Deutschen Rentenversicherung umfassende Informationen rund um die verschiedenen Facetten der Altersvorsorge.