Arbeiten und Rente

Länger arbeiten

Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen durch das Flexirentengesetz können seit 2023 auch vorgezogene Altersrenten unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten und ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus interessant zu machen, ist das Ziel des sogenannten Flexirentengesetzes, mit dem der Gesetzgeber unter anderem die Expertise älterer Fachkräfte im Arbeitsmarkt halten will.

Diese Regelung hat schnell Effekte gezeigt. Unser Auskunfts- und Beratungsdienst verzeichnet seither ein erhöhtes Informationsbedürfnis aktueller und zukünftiger Rentenbezieher. Im Jahr 2025 arbeiteten knapp über 8.500 Altersrentnerinnen und Altersrentner der Deutschen Rentenversicherung Westfalen neben ihrer vorgezogenen Rente in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.

Kontakt und Beratung

Diese Informationen sind Bestandteil des digitalen Jahresberichts für das Jahr 2025. Der Bericht ist am 15. Juli 2026 erschienen.