Deutsche Rentenversicherung

Haben Solarzellen Einfluss auf die Rente?

Einnahmen aus Photovoltaik-Anlagen

Datum: 04.08.2020

Der Sommer ist da, die Sonne scheint: Dies freut die Besitzer von Photovoltaikanlagen. Vielen ist jedoch nicht bewusst: Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente, einer vorgezogenen Altersrente, einer Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente gelten auch Einkünfte aus Solarstrom- oder Windkraftanlagen als Hinzuverdienst beziehungsweise Einkommen. Das ist dann der Fall, wenn diese Einnahmen im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit aufgeführt sind. Die Rentnerinnen und Rentner müssen ihrem Rentenversicherungsträger diese Einnahmen bekannt geben.

In diesem Jahr wird es dennoch für Bezieher vorgezogener Altersrenten in den meisten Fällen nicht zu einer Rentenkürzung kommen. Der Freibetrag wurde aufgrund der Corona-Pandemie deutlich angehoben. Erst wenn die Einnahmen, gegebenenfalls durch Zusammenrechnung mit einer Beschäftigung, 44.590 Euro jährlich übersteigen, wird die Rente gekürzt. Ab 2021 gilt wieder der alte Freibetrag von 6.300 Euro. Diese besondere Corona-Regelung gilt allerdings nicht für Erwerbsminderungs-, Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrenten. Hier bleibt es bei der bisherigen Ermittlung des Freibetrags.