Wer umzieht, weiß: Von der Bank bis zum Einwohnermeldeamt müssen alle über die neue Anschrift informiert sein. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt immer die aktuelle Adresse der Rentnerinnen und Rentner.
Können Briefe nicht zugestellt und die neue Anschrift nach einem Umzug auch über die Meldebehörden nicht ermittelt werden, wird die Rente vorläufig eingestellt. Die Rentenzahlung wird aber unverzüglich wieder aufgenommen, sobald sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse melden. Auch Änderungen des Nachnamens oder der Kontodaten sollten immer zeitnah mitgeteilt werden. Da Rentenzahlungen durch die Deutsche Post AG überwiesen werden, melden Rentenempfänger die Änderungen direkt dem Renten Service der Deutschen Post. Am einfachsten geht dies online oder mit entsprechenden Vordrucken in jeder deutschen Postfiliale.