Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2021 lag der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 9.744 Euro und für Verheiratete bei 19.488 Euro.
Mit Hilfe der kostenlosen Bescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ können Ruheständler alle steuerrechtlich relevanten Beträge für das abgelaufene Jahr überprüfen, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Die sogenannten eDaten liegen damit grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung eingetragen werden. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss selbst nur dann Eintragungen vornehmen, wenn diese eDaten nicht oder nicht zutreffend übermittelt wurden.
Wer die Bescheinigung schon einmal angefragt hat, bekommt sie derzeit wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, um die übermittelten Daten zu überprüfen, kann sie kostenlos unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.
Weitere Informationen enthält die Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht". Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden.