Alle, die mit der Schule fertig sind und noch keinen Ausbildungsplatz haben, sollten der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter melden, dass sie eine Lehrstelle suchen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsverlauf vermieden und es entstehen keine Nachteile bei der späteren Rente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.
Auch ohne Anspruch auf finanzielle Leistungen kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Angerechnet wird diese Zeit aber nur, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, sich als Ausbildungssuchende melden und die Zeit mindestens einen Kalendermonat andauert.