Alle Personen, die am 1. Dezember 2022 eine gesetzliche Rente beziehen, erhalten automatisch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
Der Renten Service der Deutschen Post AG überweist die Energiepreispauschale bis zum 15. Dezember 2022 als gesonderte Einmalzahlung auf das Konto, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen. Personen, die erstmals Ende Dezember eine Rente bekommen, erhalten die Energiepreispauschale voraussichtlich Anfang 2023. Auch diese Auszahlung erfolgt automatisch.
Gut zu wissen:
- Der Anspruch auf die Energiepreispauschale setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus.
- Eheleute erhalten jeweils 300 Euro, sofern beide eine eigene Rente beziehen.
- Es ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.
- Erhält eine Person mehrere Renten - zum Beispiel eine Altersrente und eine Witwenrente - wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.
Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Energiepreispauschale hat die Deutsche Rentenversicherung in einem FAQ-Katalog zusammengefasst.