Bis Mitte Februar 2023 erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine sogenannte „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung“ von ihrem Arbeitgeber. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) informiert, warum diese Jahresmeldung wichtig ist.
Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2022 beschäftigt waren, müssen Arbeitgeber zusammen mit der ersten Lohn- oder Gehaltsabrechnung 2023 eine Jahresmeldung für das vergangene Jahr abgeben. Aus dieser geht neben dem Zeitraum der Beschäftigung auch das sozialversicherungspflichtige Entgelt hervor, aus dem die spätere Rente berechnet wird.
Angaben prüfen und Bescheinigung aufbewahren
Die DRV BW rät, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Denn fehlerhafte Angaben können sich sowohl auf die künftige Bearbeitung der Rentenanträge als auch auf die Rentenhöhe auswirken. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeitgeber wenden und die Jahresmeldung korrigieren lassen.
Für die Jahresmeldung werden die Daten maschinell vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse als sogenannte Einzugsstelle gemeldet. Diese leitet die Daten automatisch an die anderen Sozialversicherungsträger, wie die gesetzliche Rentenversicherung, weiter. Wichtig: Auch für Minijobs werden Jahresmeldungen abgegeben. Empfänger der maschinellen Meldung ist in diesen Fällen allerdings nicht die Krankenkasse, sondern die Minijobzentrale.