Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg wählte bei ihrer konstituierenden Sitzung am Freitag (15. September) in Stuttgart den neuen Vorstand. An dessen Spitze werden künftig Karoline Bauer und Kai Burmeister als alternierende Vorstandsvorsitzende stehen. Beide nehmen diese Aufgabe – wie alle Mitglieder der Selbstverwaltung bei der Rentenversicherung – ehrenamtlich wahr.
Karoline Bauer folgt als Vertreterin der Arbeitgeber auf den bisherigen Vorstandsvorsitzenden Joachim Kienzle. Kai Burmeister übernimmt den Vorstandsvorsitz als Vertreter der Versicherten von Martin Kunzmann. Kienzle und Kunzmann haben aufgrund ihres Ruhestandes nicht mehr zur Wahl gestanden.
Kai Burmeister ist hauptberuflich Vorsitzender des DGB-Bezirks Baden-Württemberg. Karoline Bauer arbeitet als Geschäftsführerin für Arbeitsrecht und Soziale Sicherung bei Unternehmer Baden-Württemberg e.V. Beide wechseln sich jedes Jahr zum 1. Oktober als Vorstandsvorsitzende ab. Kai Burmeister übernimmt ab 15. September 2023 den Vorstandsvorsitz. Er wird diesen dann zum 1. Oktober 2023 turnusgemäß an Karoline Bauer bis zum 30. September 2024 übergeben. Der Vorstand der DRV Baden-Württemberg besteht insgesamt aus je acht Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber.
Ergebnis der Sozialwahl 2023
Die Vertreterversammlung, das oberste Selbstverwaltungsorgan der Rentenversicherung, ist aus der Sozialwahl im Mai diesen Jahres neu hervorgegangen und besteht aus je 15 Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber. Zu ihren Vorsitzenden wählte die Vertreterversammlung für die Versichertenseite erneut Uwe Hildebrandt, Landesbezirksvorsitzender Südwest der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Neben ihm nimmt auf der Arbeitgeberseite Hans-Michael Diwisch, langjähriger Personalleiter bei der Firma Eberspächer, den Vorsitz in der Vertreterversammlung wahr. Da auch der Vorsitz in der Vertreterversammlung alternierend ist, übernimmt Uwe Hildebrandt ab 1. Oktober das Amt von Hans-Michael Diwisch.
Selbstverwaltung arbeitet im Interesse der Versicherten und der Arbeitgeber
Das Prinzip der Selbstverwaltung garantiert, dass bei den Entscheidungen des Rentenversicherungsträgers die Interessen der Versicherten und Rentner sowie der Arbeitgeber gleichermaßen berücksichtigt werden. Das höchste Organ der Selbstverwaltung, die Vertreterversammlung, beschließt den Haushalt der DRV Baden-Württemberg. 2023 sind dies rund 26 Milliarden Euro. Aus der Vertreterversammlung kommen überwiegend auch die Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse des Rentenversicherungsträgers. In den sogenannten Widerspruchsausschüssen wird speziell über die von Versicherten und Arbeitgebern eingelegten Widersprüche entschieden: Sie überprüfen strittige Entscheidungen der Verwaltung, zum Beispiel, wenn eine beantragte Rente oder eine Rehabilitationsleistung abgelehnt wurde. Die Ehrenamtlichen bringen damit ihre Erfahrungen aus ihren Berufen in die Verwaltungsarbeit ein.
Am 15. September neu für die nächsten sechs Jahre gewählt wurden auch 112 von insgesamt 120 ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater, die vor Ort in ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld das Beratungsangebot der DRV Baden-Württemberg ergänzen.
Der Vorstand trifft die Grundsatzentscheidungen der DRV Baden-Württemberg. Für das laufende Geschäft sind die drei hauptamtlichen Geschäftsführer verantwortlich.