Deutsche Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2024 konstant

Datum: 21.12.2023

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt bekannt, dass der Rentenversicherungsbeitrag das siebte Jahr in Folge bei 18,6 Prozent des Bruttolohnes bleiben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung hingegen steigt von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro, oder 90.600 Euro im Jahr. Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden.


Beitrag für freiwillig Rentenversicherte, pflichtversicherte Selbstständige und Handwerker steigt moderat
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, muss künftig monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten. Dieser beträgt somit im nächsten Jahr 100,07 Euro im Monat statt bislang 96,72 Euro. Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro.
Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige und Handwerker beträgt monatlich 657,51 Euro. Das Entrichten des halben Regelbeitrags ist für selbstständige Existenzgründer möglich.


Änderungen für Mini- und Midi-Jobber
Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber im nächsten Jahr auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung führt dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten somit alle, die monatlich zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro verdienen. Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Rentenansprüche vermindern.