Die Erziehung eines Kindes wird bei der Rentenberechnung entweder bei der Mutter oder beim Vater berücksichtigt. Anlässlich des Vatertages am 9. Mai zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf, wann Väter Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten können.
Wann bekommen Väter Kindererziehungszeiten gutgeschrieben?
Falls überwiegend der Vater die Erziehung des Kindes übernimmt, ist die Anerkennung der Zeiten für ihn – auch rückwirkend – problemlos möglich. Anders sieht es aus, wenn er nicht überwiegend erzieht, weil beispielsweise beide Elternteile im gleichen Maße berufstätig sind.
In diesen Fällen kann der Vater die Kindererziehungszeit nur erhalten, wenn beide Eltern dieses schriftlich gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären. Die Erklärung kann immer nur für die Zukunft, maximal für zwei Monate rückwirkend, abgegeben werden. Wird keine Erklärung abgegeben, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit.
Was sind Kindererziehungszeiten?
Um für die Erziehenden möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, werden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat.
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Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wichtigen Antragsformularen auf der Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen