Am 23. Mai wird das deutsche Grundgesetz 75 Jahre alt. Als Fundament des Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat schützt es alle Menschen gleichermaßen durch eine umfassende Festschreibung demokratischer Grundwerte. Dazu zählt auch das Prinzip des Sozialstaats in Artikel 20 und 28. Die Deutsche Rentenversicherung als Teil der Deutschen Sozialversicherung steht damit für die Umsetzung sozialstaatlicher Grundsätze.
Seit mehr als 130 Jahren nimmt die Deutsche Rentenversicherung eine stabilisierende und integrierende Funktion innerhalb des deutschen Sozialstaats ein. „Mit unseren Leistungen tragen wir wesentlich zur Lebensstandardsicherung der Versicherten und der Rentnerinnen und Rentner bei“, betont Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Rentenversicherung kümmern sich um die Belange von rund 58 Millionen Versicherten und über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern im In- und Ausland.“
Rund 26 Millionen Renten zahlt die Deutsche Rentenversicherung. Neben den Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten gehören auch Angebote zur Prävention und Rehabilitation zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Gesundheit – und damit der Erwerbsfähigkeit – zu ihrem Portfolio. Zuletzt wurden über eine Million Reha-Maßnahmen pro Jahr durchgeführt. Ihre Leistungen bietet die Rentenversicherung allen Versicherten in gleichem Maße, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion.
Selbstverwaltung: Demokratie an der Basis
Die soziale Selbstverwaltung in der deutschen Sozialversicherung ist ein elementarer Bestandteil der Demokratie und ein Garant für den demokratischen Interessenausgleich und den sozialen Frieden. Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber bilden in der gesetzlichen Rentenversicherung eine selbstverwaltete Solidargemeinschaft. Ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter in der Selbstverwaltung entscheiden über Leistungen der Rentenversicherung, vor allem im Bereich der Rehabilitation. Sie setzen sich für gute Services und Beratungsangebote ein und sorgen dafür, dass die Beiträge im Sinne der Versicherten eingesetzt werden. Außerdem sind sie in den Widerspruchsausschüssen aktiv und ernennen die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater, die bundesweit einen wohnortnahen Kundenservice durch die Rentenversicherung gewährleisten.
Demokratisch gewählt werden die Mitglieder der Selbstverwaltung alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahl, die zuletzt 2023 stattfand und nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland ist.
Wichtiger Stabilitätsanker: Das Umlageverfahren
Basis der gesetzlichen Rentenversicherung, die 1889 von Reichskanzler Otto von Bismarck als „Invaliditäts- und Altersversicherung“ ins Leben gerufen wurde, ist das sogenannte Umlageverfahren. Danach werden die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherung – Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt – für die laufenden Rentenzahlungen verwendet. Die Versicherten erhalten im Sinne des „Generationenvertrags“ im Gegenzug für Ihre Beiträge einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Rente im Alter, die dann von der nächsten Beitragszahler-Generation finanziert wird.
„Durch den 1957 vollzogenen Wechsel vom Kapitaldeckungsverfahren zum Umlageverfahren und die Einführung einer dynamischen Rente konnte die Gleichsetzung von Alter und Armut durch den modernen Sozialstaat durchbrochen werden“, so Roßbach. Die laufenden Renten, aber auch die Rentenanwartschaften der Versicherten, werden damit regelmäßig erhöht, orientiert an der Lohnentwicklung. „Somit partizipieren nicht nur die heutigen Rentnerinnen und Rentner, sondern auch künftige Rentnergenerationen an der Lohn- und Wohlstandsentwicklung“, erläutert Roßbach. Insbesondere durch die Flexibilität des Umlageverfahrens habe die Rentenversicherung in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder erfolgreich an veränderte wirtschaftliche, politische und demografische Rahmenbedingungen angepasst werden können.