Im August und September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenrenten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit.
Auszubildende sorgen für die Rente vor
Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubildenden auch Abgaben für die Sozialversicherung zahlen – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen.
Wann springt die Rentenversicherung ein?
Auszubildende sind bereits ab Tag eins der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Berufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Rentenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten.