Deutsche Rentenversicherung

Rentenanpassung 2025: Wieder deutliche Rentensteigerung

Datum: 06.03.2025

„Die Kaufkraft der Renten legt in diesem Jahr erneut zu“

"Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 steigen die Renten für rund 21 Millionen Rentenbeziehende. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich gleichermaßen in Ost und West um 3,74 Prozent. Die Renten steigen damit in diesem Jahr wieder deutlich stärker als die Preise, die nach den aktuellen Wirtschaftsannahmen in diesem Jahr voraussichtlich um 2,2 Prozent steigen. Die Kaufkraft der Renten legt daher in diesem Jahr erneut zu", so Gundula Roßbach, Präsidentin Deutsche Rentenversicherung Bund.

"Durch die Dynamik von Renten und Rentenanwartschaften partizipieren die Rentnerinnen und Rentner in jedem Jahr an der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes und vor allem an den Lohn- und Gehaltszuwächsen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Diese Dynamik der Rentenanpassung ist ein wichtiger Aspekt für das grundsätzlich hohe Vertrauen in das System der gesetzlichen Rente. Nach einer neuen Erhebung der Deutschen Rentenversicherung ist die gesetzliche Rente für 89 Prozent der Befragten die wichtigste Form der Altersvorsorge", so Roßbach.

Weitere Informationen zur diesjährigen Rentenanpassung haben wir in den nachfolgenden Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:

Was ist die Rentenanpassung?

Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt zum 1. Juli eines Jahres.

Wie funktioniert die Rentenanpassung?

Vereinfacht gesagt, wird die Höhe einer Rente wie folgt berechnet: Die erworbenen Rentenanwartschaften, die man als Entgeltpunkte bezeichnet, werden mit dem sogenannten aktuellen Rentenwert multipliziert. Im Rahmen der Rentenanpassung wird der aktuelle Rentenwert jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Seit dem 1. Juli 2023 gibt es einen bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert.

Wer legt die Höhe der Rentenanpassung fest?

Die Höhe der Rentenanpassung wird in der Regel von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Wie hoch ist die Rentenanpassung 2025?

Die Renten steigen zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro.

Wie hoch waren die Rentenanpassungen seit dem Jahr 2000?

Rentenanpassung zum
01.07.
West
(in Prozent)
Ost
(in Prozent)
20000,600,60
20011,912,11
20022,162,89
20031,041,19
2004--
2005--
2006--
20070,540,54
20081,101,10
20092,413,38
2010--
20110,990,99
20122,182,26
20130,253,29
20141,672,53
20152,102,50
20164,255,95
20171,903,59
20183,223,37
20193,183,91
20203,454,20
2021-0,72
20225,356,12
20234,395,86
20244,57
20253,74

Wie hoch fällt die Rentenanpassung bei einer Rentenhöhe von 1.000 Euro aus?

Bundeseinheitlich steigen die Renten zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent, so dass eine Rente von vormals 1.000 Euro nun 1.037,40 Euro beträgt.

Warum gibt es bei der Rentenanpassung keinen Unterschied mehr zwischen Ost und West?

Die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West wurde mit der Rentenanpassung 2023 zu 100 Prozent erreicht. Daher ist die Rentenanpassung ab diesem Jahr in Ost und West gleich.

Auf welcher Grundlage wird die Rentenanpassung in diesem Jahr festgelegt?

In diesem Jahr erfolgt die Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau nach Maßgabe der Haltelinie von 48 Prozent. Das bedeutet, dass der neue aktuelle Rentenwert so festgelegt wird, dass das Rentenniveau das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht.

Warum greift in diesem Jahr die Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau?

Unter dem derzeitigen Rechtsstand darf das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 nicht unter die Haltelinie von 48 Prozent sinken. Dafür wurde die Rentenanpassungsformel um eine Niveauschutzklausel ergänzt. Sie kommt zur Anwendung, wenn das sich gemäß der Rentenanpassungsformel ergebende Rentenniveau unter das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent fällt. In diesem Fall wird die übliche Rentenanpassungsformel außer Kraft gesetzt und der aktuelle Rentenwert so festgelegt, dass das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht wird. Nach dem erstmaligen Erreichen der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent erfolgt die Rentenanpassung bis zum Jahr 2025 nach Mindestsicherungsniveau. Im Jahr 2024 hat die Haltelinie erstmals gegriffen und die Renten wurden nach Mindestsicherungsniveau angepasst. Deshalb erfolgt die Rentenanpassung 2025 auch nach Mindestsicherungsniveau.

Wie erfolgt die Berechnung des aktuellen Rentenwertes bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau?

Bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau folgen die Nettorenten (nach Sozialabgaben und vor Steuern) den Nettolöhnen (nach Sozialabgaben und vor Steuern).

Die Berechnung des aktuellen Rentenwertes richtet sich dabei zunächst nach dem Lohnfaktor. Für die Rentenanpassung in einem Jahr ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer in den Vorjahren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Isoliert betrachtet würde der Lohnfaktor den aktuellen Rentenwert um 3,69 Prozent erhöhen.

Darüber hinaus werden bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau Veränderungen der Beitragssätze in den Sozialversicherungszweigen berücksichtigt. Sinkt die Nettoquote der Lohneinkommen zum Beispiel schneller als die Nettoquote der Renten, wird die Rentenanpassung gedämpft.

Gibt es in diesem Jahr noch andere Einflüsse auf die Höhe Rentenanpassung außer der Lohnentwicklung?

Veränderungen der Nettoquoten von Renten und Lohneinkommen können sich bei der Berechnung auswirken, wenn die Renten nach Mindestsicherungsniveau angepasst werden: Wenn die Lohneinkommen durch höhere Sozialabgaben stärker belastet werden als die Renten, dann wird die Rentenanpassung gedämpft. Werden die Renten durch Veränderungen der Sozialabgaben stärker belastet als die Lohneinkommen, dann fällt die Rentenanpassung höher aus. In diesem Jahr führt dieser „Nettoquoten-Effekt“ für sich genommen dazu, dass die Rentenanpassung um 0,05 Prozentpunkte höher ausfällt.

Welche der einzelnen Faktoren wirken sich auf die Rentenanpassung 2025 aus?

Relevante Faktoren für die Rentenanpassung

Lohnfaktor

1,0369

„Nettoquoten-Effekt“ als Faktor

1,0005

Ergebnis nach Anpassung nach Mindestsicherungsniveau

aktueller Rentenwert

40,79 EUR

Rentenanpassung

3,74 %

Sicherungsniveau

48,0 %

Wie wirken sich der Nachhaltigkeitsfaktor und der Beitragssatzfaktor in diesem Jahr auf die Rentenanpassung aus?

Bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau werden der Beitragssatz- und der Nachhaltigkeitsfaktor nicht berücksichtigt. Die beiden Faktoren haben 2025 keine Auswirkungen auf die Rentenanpassung.

Wie wirkt sich der sogenannte Nachholfaktor in diesem Jahr auf die Rentenanpassung aus?

Die Schutzklausel, wo­nach der aktuelle Rentenwert nicht sinken darf, gilt auch bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau. Eine Ver­rechnung der unterbliebenen Kürzung mit folgenden Erhöhungen ist nun aber weder nötig noch möglich, da sonst das Mindest­sicherungsniveau von 48 Prozent unter Um­ständen nicht eingehalten werden würde. Dementsprechend wird die Regelung zum Nachholfaktor bei der diesjährigen Anpassung nicht berücksichtigt.

Wie hoch ist das Sicherungsniveau vor Steuern (Rentenniveau)?

Das Rentenniveau vor Steuern beträgt 48,0 Prozent.

Wie wird ist das Sicherungsniveau vor Steuern (Rentenniveau) berechnet?

Das Sicherungsniveau vor Steuern ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt. Die verfügbare Standardrente entspricht einer Rente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittseinkommen, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und vor Steuern. Das verfügbare Durchschnittsentgelt entspricht dem nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge verfügbaren Durchschnittseinkommen vor Steuern.