In Baden-Württemberg gibt es so viele Minijobber wie in keinem anderen Bundesland – und es werden immer mehr. Laut Statistischem Landesamt ist die Anzahl von 2014 bis 2024 um fast ein Drittel (32,5 Prozent) angestiegen. Zudem üben Frauen Minijobs zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung häufiger aus als Männer. Wie diese Personengruppen von ihren Jobs für die Rente profitieren können, zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf.
Automatisch pflichtversichert bei langfristigem Minijob
Wer heutzutage einen Minijob aufnimmt und diesen nicht nur kurzfristig ausübt, ist in der Rentenversicherung automatisch pflichtversichert. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber den Beitragsanteil des Arbeitnehmers in Höhe von aktuell 3,6 Prozent vom Lohn einbehält. Minijobber dürfen monatlich bis zu 556 Euro verdienen, hieraus ergibt sich ein Eigenbeitrag von maximal 20,02 Euro. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers zur Rentenversicherung beträgt daneben weitere 15 Prozent des Lohns.
Als Minijobber vom kompletten Leistungsangebot profitieren
Die Einzahlungen erhöhen den späteren Rentenanspruch. Viel wichtiger ist aber, dass hiermit vollwertige Pflichtbeiträge erworben werden. Dadurch sichert sich der Minijobber das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter anderem kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur Rehabilitation aufrechterhalten beziehungsweise begründet werden.
Wer dennoch den geringen Eigenbeitrag sparen möchte, kann beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Vorher sollte jedoch eine Beratung beim Rentenversicherungsträger in Anspruch genommen werden.
Information
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüre Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente