Alkoholabhängigkeit mit einer medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung überwinden
Aktionswoche Alkohol
Datum: 10.06.2026
Deutschland zählt zu den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Alkoholkonsum in Europa: 8,6 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren konsumieren Alkohol hierzulande in gesundheitlich riskanter Weise, 2,2 Millionen sind alkoholabhängig (Epidemiologischer Suchtsurvey, ESA 2024). Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt auf dem Weg in ein Leben ohne Alkohol: Betroffenen bietet sie spezielle Rehabilitationen an – die sogenannten Entwöhnungsbehandlungen bei stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen in Zusammenhang mit Alkohol, Medikamenten oder Drogen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich der diesjährigen Aktionswoche Alkohol hin. Diese findet vom 13. bis 21. Juni auf Initiative der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V. statt.
Alkoholabhängigkeit zählt zu den chronischen Erkrankungen. Jedes Jahr sterben rund 44.000 Menschen in Deutschland in Folge ihres Alkoholkonsums, die volkswirtschaftlichen Schäden liegen der DHS zufolge bei etwa 57 Milliarden Euro pro Jahr. Auch für die Deutsche Rentenversicherung sind Abhängigkeitserkrankungen relevant: Sie waren 2024 für 3 Prozent der Neuzugänge in eine Erwerbsminderungsrente und 3,6 Prozent der medizinischen Rehabilitationsleistungen verantwortlich. Hinzu kommen durch Alkoholkonsum allein oder mitverursachte kardiologische, onkologische und neurologische Erkrankungen, die zusammen knapp 31 der Neuzugänge bei den Erwerbsminderungsrenten ausmachen.
Rehabilitation verbessert Chancen auf langfristige Abstinenz
Mehr als 24.500 Rehabilitationsleistungen wegen Alkoholabhängigkeit schloss die Deutsche Rentenversicherung allein im Jahr 2024 ab. Das waren 62 Prozent aller durchgeführten Rehabilitationen aufgrund einer stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankung. Männer waren mit rund 17.600 Reha-Leistungen wesentlich häufiger betroffen als Frauen mit 6.900 abgeschlossenen Reha-Leistungen. Mit einer medizinischen Rehabilitation haben sie die Chancen auf langfristige Abstinenz sowie gesellschaftliche und berufliche Teilhabe deutlich erhöht.
Quelle: Adobe Stock I Pixel-Shot
Medizinische Rehabilitation bei Alkoholabhängigkeit
Bei einer Alkoholabhängigkeit besteht die Möglichkeit einer spezifischen medizinischen Rehabilitation. Sie umfasst ärztliche, psychotherapeutische, sucht- und arbeitstherapeutische Leistungen. Die Reha kann stationär, ambulant oder als Kombinationsleistung erfolgen. Ziel ist neben der Abstinenz, die körperliche und seelische Stabilisierung und die Wiederherstellung der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Der Zugang erfolgt in der Regel über eine Suchtberatungsstelle, die gemeinsam mit den Betroffenen einen Sozialbericht erstellt. Dieser muss dem Reha-Antrag beigefügt werden. Betroffene müssen zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel mindestens sechs Monate mit Pflichtbeiträgen in den letzten zwei Jahren. Vor Beginn einer medizinischen Rehabilitation wegen einer stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankung ist außerdem eine Entzugsbehandlung erforderlich.
Dauer und Kostenübernahme
Je nach Behandlungsform kann eine medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Bei Bedarf kann sie verkürzt oder verlängert werden. Die Kosten für die Behandlung, Verpflegung und Unterkunft sowie die Hin- und Rückreise übernimmt die Deutsche Rentenversicherung. Damit Versicherte während dieser Zeit finanziell abgesichert sind, zahlt die Deutsche Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Übergangsgeld. Auch Kosten für eine erforderliche Betreuung von Kindern können auf Antrag übernommen werden.
Schnell und einfach: Die Reha online beantragen
Der Reha-Antrag kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder unter www.eservice-drv.de direkt online gestellt werden. Ihm beizufügen ist ein aktueller ärztlicher Befundbericht sowie der Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle. Darin empfiehlt sie die Durchführungsart, die sie zur Therapie für besonders geeignet hält. Gegebenenfalls verweist sie auch auf Besonderheiten, die im individuellen Fall berücksichtigt werden sollten, beispielsweise bestimmte therapeutische Schwerpunkte, eine besondere religiöse Ausrichtung oder eine notwendige Kinderbetreuung während der Zeit der Rehabilitation.
Mitarbeitende im Blick: Wie die Betriebliche Sozialberatung unterstützt
Die Betriebliche Sozialberatung (BSB) der Deutschen Rentenversicherung Bund bietet auch Mitarbeitenden, die ihren Alkoholkonsum reduzieren oder einstellen möchten oder sich um Kolleginnen und Kollegen oder Angehörige sorgen, konkrete Hilfe an. In einem geschützten Rahmen können offene Fragen geklärt, persönliche Situationen reflektiert und individuelle Lösungswege entwickelt werden. Ziel ist auch hier, die Gesundheit zu stärken und die Erwerbsfähigkeit langfristig zu erhalten. Alle Angebote der Betrieblichen Sozialberatung sind für die Mitarbeitenden kostenfrei und können während der Dienstzeit genutzt werden. Die Beratung ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht. Auch der Betriebs- und Personalärztliche Dienst sowie der Bereich Psychologische Kurzzeitintervention unterstützen Mitarbeitende.
Weitere Infos
bieten die kostenfreien Broschüren „Entwöhnungsbehandlung – ein Weg aus der Abhängigkeit“ sowie „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“. Sie stehen am Ende dieser Pressemitteilung zum Download bereit.
Infos zum Behandlungsspektrum, zur Qualität und weiteren Merkmalen der einzelnen Rehabilitationseinrichtungen gibt es auf der Website www.meine-rehabilitation.de. Dort finden Interessierte ein geeignetes Reha-Zentrum.