Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen Geld an die Sozial-Versicherung bezahlen.
Das sind die die Renten-Versicherung, die Kranken-Versicherung, die Pflege-Versicherung und die Arbeits-losen-Versicherung.
Das Geld für die Sozial-Versicherung nennt man Beiträge.
Von den Beiträgen an die Renten-Versicherung wird später die Rente gezahlt. Wer Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt, kann später eine Rente von der Renten-Versicherung bekommen.
Wer mehr Geld an die Renten-Versicherung bezahlt, bekommt später auch mehr Rente.
Dabei ist es wichtig, wie viel Geld man im Monat an die Renten-Versicherung bezahlt.
Und wie lange man Geld an die Renten-Versicherung bezahlt.
Die Monate mit Beiträgen nennt man Beitrags-Zeiten.
Sie gehören zu den renten-rechtlichen Zeiten.
Das bedeutet: Sie werden bei den Versicherungs-Zeiten mitgerechnet.
Es gibt Pflicht-Beiträge und frei-willige Beiträge.
Die Pflicht-Beiträge muss man bezahlen.
Die Pflicht-Beiträge zählen stärker als die frei-willigen Beiträge.
Zum Beispiel für die Erwerbs-Minderungs-Rente.
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