Deutsche Rentenversicherung

Bevollmächtigter

Ein Bevollmächtigter ist eine Person mit einer Vollmacht.

Eine Vollmacht ist ein Brief von Ihnen.
Darin steht, dass eine bestimmte Person für Sie tätig sein darf.
Und dass diese Person Sachen für Sie entscheiden darf.

Die Vollmacht muss immer schriftlich gemacht werden.
Das bedeutet: Sie müssen die Vollmacht aufschreiben.
Und unterschreiben.
Eine mündliche Vollmacht gilt nicht.

Die bevollmächtigte Person muss über 18 Jahre alt sein.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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